Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/005

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[004]
Nächste Seite>>>
[006]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.


Darmstadt, den 9. Februar 1895.



Inhalt: Verordnung, die Verfassung der Technischen Hochschule zu Darmstadt betreffend.



Verordnung,
die Verfassung der Technischen Hochschule zu Darmstadt betreffend.



ERNST LUDWIG von Gottes- Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

      Die durch Verordnung vom 10. Oktober 1877 genehmigten organischen Bestimmungen der Technischen Hochschule zu Darmstadt sind einer Revision unterzogen worden und haben Wir Uns daraufhin bewogen gefunden, der nachstehend abgedruckten Verfassung der Technischen Hochschule Unsere Genehmigung zu ertheilen.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

            Darmstadt, den 2. Februar 1895.

(L. S.)

ERNST LUDWIG.
Finger.
Persönliche Werkzeuge