![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/018
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [017] | Nächste Seite>>> [019] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
2) | daß die Aufbewahrung des Mittels in den Apotheken an einem kühlen und vor Licht geschützten Orte zu geschehen hat und | |
3) | daß trübes oder trübgewordenes Serum nicht abgegeben werden darf. |
Darmstadt, den 15. Februar 1895.
Finger.
Dr. Wagner.