Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/054

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Nr. 11.


§ 11.

      Die zur Ausführung der Zählung weiter erforderlichen Anordnungen und Bekanntmachungen sind von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik zu erlassen.

      Darmstadt, den 2. Mai 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

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