![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/181
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [180] | Nächste Seite>>> [182] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
Nr. 30.
die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend.
Vom 16. September 1895.
In Ausführung des § 3 der Bekanntmachung vom 19. Juni 1895, die Errichtung der Kulturinspektionen betreffend (Regierungsblatt Nr. 17), wird hierdurch bestimmt, daß die durch diese Bekanntmachung angeordnete Eintheilung des Großherzogthums in vier Kulturinspektionen am 15. Oktober 1895 in Wirksamkeit tritt.
Darmstadt, den 16. September 1895.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.