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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/215
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Regierungsblatt.
Nr. 39.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Verlängerung des Anschlußgleises der Fabrik Neuschloß von der Station Lampertheim bis an den Altrhein betreffend. |
die Verlängerung des Anschlußgleises der Fabrik Neuschloß von der Station Lampertheim bis an den Altrhein betreffend.
Vom 12. Dezember 1895.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 16. November d. Js. Allergnädigst geruht, dem Verein chemischer Fabriken in Mannheim die jederzeit widerrufliche Konzession zur Fortsetzung des auf Grund Allerhöchster Konzession vom 4. März 1893 (Regierungsblatt Nr. 5 von 1893) von der Fabrik Neuschloß nach der Station Lampertheim erbauten Anschlußgleises bis an den Altrhein, sowie zum Lokomotivbetrieb auch auf dieser Fortsetzung zu ertheilen.
Der Betrieb ist nach Maßgabe der hierfür zu erlassenden besonderen Bestimmungen zu führen.
Darmstadt, den 12. Dezember 1895.
Weber.