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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B052

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 7.


B. Ausgabe.
1) Unterstützung an verunglückte Feuerwehrleute:
in
der
Provinz
Oberhessen
753
15
2 543
90
"
"
"
Starkenburg
1197
"
85
"
"
"
"
Rheinhessen
592
"
90
"
2) Beihülfe an Gemeinden und Feuerwehren zur Anschaffung von Ausrüstungs-
gegenständen:
in
der
Provinz
Oberhessen
7658
02
12 778
"
02
"
"
"
"
Starkenburg
4320
"
-
"
"
"
"
Rheinhessen
800
"
-
"
3) Für die Erwerbung von 3 1/2%igen Großh. Hess. Landeskreditkasse-Obligationen
im Nominalbetrage von 18 500 zwecks Ansammlung des nach Art. 14
des Gesetzes vom 29. März 1890, die Landesfeuerlöschordnung betreffend,
zu bildenden Reservefonds
18 852
"
51
"
Summe der Ausgabe
34 174
43


C. Abschluß.
Die Einnahme beträgt
34 174
48
Die Ausgabe beträgt
34 174
"
43
"
Vergleicht sich
-
-
Darmstadt, am 29. September 1894.
(gez.) Veit.
Revidirt, ohne daß sich für die vorstehenden Abschlüsse eine Aenderung ergeben hat.
Darmstadt, am 23. Februar 1895.
Großherzogliche Oberrechnungskammer.
(gez.) Lorbacher.
(gez.) Kornmann.



Bekanntmachung,
den Gehalt des Rabbinen zu Bingen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zu demjenigen Theil des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1895 im Betrag von 651 Mark 43 Pfennig, zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen - mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen - beizutragen haben, 0,968 Pfennig von der Mark Kommunalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in 3 Zielen, nämlich zu Anfang der Monate August, Oktober und Dezember 1895, erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
      Mainz, den 9. März 1895.

Großherzogliche Provinzialdirektion Rheinhessen.
Rothe.
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