![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B052
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [B051] | Nächste Seite>>> [B053] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
den Gehalt des Rabbinen zu Bingen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zu demjenigen Theil des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1895 im Betrag von 651 Mark 43 Pfennig, zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen - mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen - beizutragen haben, 0,968 Pfennig von der Mark Kommunalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in 3 Zielen, nämlich zu Anfang der Monate August, Oktober und Dezember 1895, erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Mainz, den 9. März 1895.
Rothe.