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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B067
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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den Steuerausschlag für den Rabbinatsgehalt zu Offenbach für das Jahr 1895/96 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbiners zu Offenbach für 1895/96 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und Justiz 13/4 Pfennig von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 28. März 1895.
Haas.
Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 4 Zielen: in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember erfolgen soll. |
Alsfeld, den 29. März 1895. |
v. Grolman. |