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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B226

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 28.


Bekanntmachung,
die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahres 1893 betreffend.

      Der Vorschrift in Art. 60 des Gesetzes vom 28. September 1890 gemäß werden die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1893 auf Grund der revidirten und abgeschlossenen Rechnung in nachstehender summarischer Uebersicht unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechnung und Belege in unserer Registratur von den Gebäudeeigenthümern eingesehen werden können.
            Darmstadt, am 6. Dezember 1895.

Großherzogliche Brandversicherungskammer.
v. Preuschen.
Petry.


A. Einnahme.
1) Kassevorrath aus voriger Rechnung
1 157 248
78
2) Aus Revisionsbemerkungen zu vorhergegangenen Rechnungen
-
-
3) An Rückständen aus vorderen Jahren
1 671
75
4) An ausgeschriebenen Beiträgen:
a. aus der Provinz Oberhessen 330 879 65
b.
"
"
"
Starkenburg516 091
"
03
"
c.
"
"
"
Rheinhessen459 958
"
50
"
1 306 929
18
5) An aufgenommenen Kapitalien
-
-
6) An zurückempfangenen Kapitalien
6 000
-
7) Zinsen von ausstehenden Kapitalien, Depositen und vorläufig hinterlegten Entschädigungen
31 309
43
8) Aus verschiedenen Quellen
2 160
55
9) Miethe von dem Dienstgebäude
1 150
-
10) Gebühren für die Ausfertigung der Brandversicherungsurkunden
4 904
50
Hauptsumme der Einnahme
2 511 374
19


B. Ausgabe.
1) An vergüteten Brandschäden und Abschätzungskosten:
Provinz Oberhessen:
Kreis Gießen
63 030
75
"
Alsfeld
324 034
"
-
"
"
Büdingen
4 028
"
-
"
"
Friedberg
56 429
"
48
"
"
Lauterbach
9 858
"
-
"
"
Schotten
31 257
"
-
"
488 637
05
zu übertragen
488 637
05
Persönliche Werkzeuge