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Heimöde
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Amtssprache
- Heimöde
- Bedeutung
- unbewirtschafteter Teil der Feldmark einer zu einem Kirchspiel gehörenden Bauerschaft, als Teil einer Kirchspiels übergreifenden Mark.
Beispiel
- Haus Ostendorf: Lenkerbecker Mark, 1829 Theilungs-Recesses: (...) Vergleichsmäßig sind die Brandberechtigten in Lenkerbeck, Hamm und Bossendorf verpflichtet aus der ihnen zugestandenen Heimmödenerweiterung diejenigen Einwohner ihrer Gemeinden welche, ohne mit Brandrechten versehen zu sein, dennoch Gerechtsame auf die Lenkler Mark angemeldet haben (:::) [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lenkerbecker Mark (...)
Kategorien: Amtssprache im Fürstbistum Münster | Rechtsbegriff