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Herforder Chronik (1910)/071

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Herforder Chronik (1910)
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12.

Herford, freiweltliche Abtei.

Da hallte in die heimatlichen Wirren hinein aus dem fernen Osten der Ruf, daß das im ersten Kreuzzuge (1096-1099) von Gottfried von Bouillon gegründete Königreich Jerusalem in Gefahr sei, von dem Andränge der Ungläubigen erdrückt zu werden, wenn nicht die Christenheit Europas sich zur Rettung aufmache. Die Nachricht von dem Unerwarteten dampfte das Fehdegeschrei in Deutschland, und als nun der gottbegeisterte Cisterzienser Abt Bernhard von Clairvaux in Frankreich aufstand, überall in seinem Heimatlande mit seiner aufrüttelnden Beredsamkeit auch die Zaghaftesten zum Kampfe gegen die Ungläubigen entzündete, drangen die Töne der Begeisterung auch nach Deutschland. Was hier sich eben noch feindlich gegenüberstand, senkte die Waffen, um sie in Gemeinsamkeit gegen den Feind der Christenheit zu schwingen. Im Dom zu Speier war es, wo der geistesgewaltige Abt Bernhard in seinen den König Konrad III. bestürmenden Predigten diesen und die deutschen Fürsten zum Zuge gegen die Sarazenen entflammte.

Bevor sich aber Konrad zum Kampfe aufmachte, setzte er den wegen seiner Gelehrsamkeit und Einsicht von ihm geschätzten Abt Wibold von Corvey zum Vormund seines jungen Sohnes Heinrich ein, den er auch für die Zeit seiner Abwesenheit zum König erklären läßt.

Seine günstige Stellung zum Kaiser benutzte nun Abt Wibold, der wie seine Vorgänger zum Anwalt der Herforder Klosterfrauen berufen war[1], decretumque est, ut corbeiensis abbas quicunque pro tempore fuerit procurationem agat Herefordensis ecclesiae) zugunsten dieses Stifts. Unter Hinweis darauf, daß das Stift und somit auch die von ihm abhängige Stadt stets treu zur Sache des Reichsoberhauptes gestanden hätten, (ob insignem ipsius circa nos et regnum nobis a Deo concessum fidem), bewirkte er beim Kaiser, daß dieser noch vor seinem Auszuge 1147 der Herforder Äbtissin

Judith (1145-1163)

in einer Urkunde alle Rechte und Güter der Abtei bestätigte[2]. Von den letzteren werden folgende ausdrücklich mit Namen hervorgehoben: (in quibus haec nominatim expressa sunt) Rene, Weteringe, Scopinge, Ibbenbure, Liggerike, Linen, Bunethe, Rothinghusen, Seapaharda, Umlo, Burde, Bekinminden, deren heutige Namen in der Hebeliste (S. diese) bekanntgemacht werden.

Gleichzeitig gibt der Kaiser für sich und seine Nachfolger das Versprechen, das Stift solle stets als reichsunmittelbar gelten, d. h. unter keiner anderen, als des Reichsoberhauptes Schutzherrschaft stehen.

  1. W. U. B II, Nr. 224.
  2. W. U. B II, Nr. 223.
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