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Herforder Chronik (1910)/076
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mit schwarzbrauner Tinte auf nicht liniiertem Pergament ausgeführt; jede Seite faßt 20–23 Zeilen. Wir verdanken die Veröffentlichung der Handschrift durch den Druck dem jetzigen Gymnasialdirektor Prof. Dr. Franz Darpe in Coesfeld, der sie mit jüngeren Registern und Lehnsbüchern der Abtei Herford im Auftrage des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens unter dem Titel „Einkünfte- und Lehnsregister der Fürstabtei Herford sowie Heberollen des Stifts auf dem Berge bei Herford“ herausgegeben hat. Sie bilden den IV. Band des Codex traditionum westfalicarum, Münster 1892, Theissing.
Das Heberegister zeigt uns ein Bild eines bis in die kleinsten Verhältnisse wohlgeordneten Staatshaushaltes. Der gesamte Güterbesitz des Klosters erscheint in Bezirke (villicationes), jede villicatio in kleinere Haus- und Hofhaltungen einteilt, die „mansi“ heißen. Jedem Wirtschaftsbezirk, villicatio, ist ein abteilicher Beamter, der villicus oder Meier, vorgesetzt, der, wie aus seiner eigenen Abgabepflicht erhellt, nicht zum Stande der Vollfreien gehört, und, wie sein Name sagt, nur der major, der Vornehmste unter seinesgleichen, den Hörigen des Stifts, ist.
Aus der Höhe seiner Abgaben läßt sich entnehmen, daß er den größten Hof seines Verwaltungsbezirks, den Meierhof, bewirtschaftet. Für die ihm unterstellten Hofhaltungen ist er der Musterwirt, und seines Amtes ist es, den rationellen Wirtschaftsbetrieb, also Ackerbau und Viehzucht seiner „mansi“, zu überwachen, damit sie imstande blieben, die dem Kloster schuldigen, zum allergrößten Teile in Naturallieferungen bestehenden Abgaben zu leisten. Der Meier hatte auch wohl das Amt, sämtliche Lieferungen seiner Hörigen (litones) zu sammeln und dem Stifte zu übergeben. Was wäre das auch für eine Lauferei gewesen, wenn jeder Bauer sein Pflichtteil besonders zur Abtei gebracht hätte!
Bei einsichtsvoller Bewirtschaftung und Verwaltung der ihm anvertrauten Ländereien konnte ein solcher dem Stifte zinspflichtiger Lehnsmann wohlhabend werden und eine angesehene Stellung einnehmen, und tatsächlich sehen wir aus der Reihe der Meier namhafte Geschlechter hervorgehen, die, zu Rittern geschlagen, als Ministerialen, Drosten, die Äbtissin umgeben, die von Libbere, von Quernheim, von dem Busche, von Oldenherevorde u. a. m.
Die Herforder älteste Heberolle aus dem 12. Jahrhundert ist uns Herfordern in mehr als einer Hinsicht interessant. Einesteils geben die weiter unten angegebenen Zahlen einen Begriff von dem Wohlstande des Klosters in damaliger Zeit, andernteils ist durch die genaue Aufzählung aller tributpflichtigen Haupt-und Unterhöfe erkennbar, wie weit sich der Besitz des Stiftes ausdehnte. In den in der Rolle verzeichneten Namen ist wertvolles Material für die mittelalterliche Orts- und Namenkunde der Herforder nächsten Umgebung und weiterer Kreise gegeben, und aus diesem Grunde veröffentlichen wir die in lateinischer Sprache verfaßte Liste vollständig, aber in deutscher Sprache, und geben nach dem von Darpe seinem Werke angehängten Ortsverzeichnis ihre Lage und heutige Bezeichnung an. Von einem vollständigen Aufzahlen der Abgaben der Höfe dagegen nehmen wir Abstand, da die eintönige Wiederholung der Lieferungen