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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839/378

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Herzogtum Salzburg/Topographie 1839
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Pfleger in Radeck, und bezogen in der Folge bis 1697 das Schloß Neuhaus. Der erste aufgezeichnete Pfleger von Neuhaus ist jedoch erst Wilhelm Stainfelder vom Jahre 1553, der letzte war Leopold Ladislaus Pfest. (Zauner III. 42, 43; IX. 394 ; salzb. Int. 1807 Nr. 29.)

      Itzling und Schallmoos mit mehreren Höfen und der Schießstätte.[1]

      Zwey Dörfer in entgegengesetzter Richtung, 1/2 Stunde von Salzburg, beynahe in einem Umkreise von 3 Stunden.

      Itzlittg, Izling (bey Arno Uzelinga), näher am Plainberge mit gutem Getreideboden zählet 38 Häuser, 45 Wohnparteyen, 223 Einwohner, Schallmoos näher der Gnigl 53 Häuser und 200 Einwohner.

      Wir behandeln beyde Orte mitsammen, um die interessanten Notizen der Kultivirung dieser Gegend mit einem Blicke überschauen zu können. Sie war einst bloß unter dem Namen Gnigler- oder Schallmoos an der Linzer-Heerstraße bekannt, ein tiefer, grundloser, ungesunder Bezirk, in demselben Thiere und Menschen versinkend, stinkende Nebel im Frühlinge und Herbste die Atmosphäre der Hauptstadt vergiftend.

      Noch 1599 stand das grauliche Hochgericht (im Magistratsbezirke) mit Rädern, Brandstätte, Galgen, Enthauptungsgerüste in der Gegend des sogenannten Bockhofes, wo man jetzt das hohe Kreuz sieht. Da verlegte es Wolf Dietrich auf eine Anhöhe am Grödiger- oder Berchtesgadner-Wege, 1/4 Stunde außer dem Nonnthale, rückwärts von einem Walde bedeckt, 1701 von Johann Ernest mit einem Friedhofe versehen.

      Als durch das Schallmoos 1625 eine Pest entstanden war, beschloß der hochsinnige Paris die Kultivirung des Terrains. Er eilte, dem Sumpfwasser Ablauf zu verschaffen, und mit Ziehung einiger Gräben gegen die Salzache den Anfang zu machen. Diese Arbeit dauerte bis 1632. Nun both Paris die Fortsetzung derselben gegen ganz freye Ueberlassung des Bodens den Einwohnern von Itzling, Gnigl und anderen Unterthanen an. Da diese sich mit zu


  1. Itzling im Pfleggerichte; Schallmoos die geschlossene Ortschaft im Magistratsbezirke, die kultivirte Umgegend im Pfleggerichte.
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