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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/025
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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§. 27.
Entwurf der Regierungsfolge-Tafeln (§. 20). Sie werden wie Geschlechtstafeln (§. 18) entworfen; aber mit Übergehung aller der Personen, die nicht wirklich zur Regierung gekommen sind, noch auch Hofnung oder Anspruchsrechte dazu gehabt haben.
§. 28.
Entwurf der Erbfolgestreitstafeln (§. 21). Hier werden aus einer, oder aus mehrern Geschlechtstafeln (§. 20) nur diejenigen Personen, welche an dem Erbfolgestreit Antheil genommen haben, ausgewählt. In der Darstellung selbst verfährt man wie bey den gewöhnlichen Geschlechtstafeln; nur kommt es hier insonderheit auf die genaueste Bestimmung der Zeit, selbst öfters nach Monatstagen, an: auch muß man bey den streitenden Personen alle die Umstände sorgfältig anzeigen, aus welchen der Grund der Ansprüche genugsam erhellet.
§. 29.
Entwurf der synchronistischen Stammtafeln (§. 22). Um diese Art von Tafeln geschickt zu entwerfen, muß man einen tabellarischen Kopf haben: auch gehört viel Erfahrung und Übung dazu. Der Entwurf selbst ist im Grunde einerley mit dem Entwurf der Geschlechtstafeln (§. 18): die Auswahl wird durch die besondere Absicht, welche man bey jeder Art von synchronistischen Tafeln hat, bestimmt.