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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/033

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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13. In Kupfer gestochene Porträte mit Inschriften und Wappen, zuweilen auch mit den Namen und Wappen der Anen.


§. 38.

Vierte Klasse von Quellen: Geschlechts- Geschichts- Wappen- und andere Bücher.
1. Geschlechts-Bücher. Hier werden nicht die Stammbücher derjenigen Familien verstanden, deren Genealogie man beschreibt: denn von diesen ist schon oben (§. 36. Num. 9) geredet worden; sondern die Stammbücher derer Familien, die sich mit den vorhandenen verheyrathet, oder befreundet, oder sonst unterhandelt haben. Von ihrer Glaubwürdigkeit gilt eben das, was von jenen schon oben gesagt worden ist. Indessen wenn die Nachrichten aus ältern Zeiten im Stammbuche selbst durch beygefügte Urkunden und Denkmäler-Abschriften hinlänglich bewiesen sind, so haben sie natürlicher Weise selbst den Werth von Urkunden und Denkmälern. Nur in den ältesten Zeiten, da sie, in der Feststellung des Ursprungs einer Familie, fast alle voller Fabeln sind, können sie gar nichts beweisen.
2. Geschichtsbücher. Ihre Glaubwürdigkeit hängt von den Quellen ab, aus denen sie ihre Nachrichten geschöpft haben. Sind sie aus Archiv-Nachrichten, oder von sonst bewährten Schriftstellern verfaßt worden, so darf man sich auf sie ohne Bedenken berufen.
3. Wappenbücher. Leider sind sie alle noch voller Fehler. Indessen da man sie in gewissen Fällen gar nicht entbehren kan, so dienen sie so
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