Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/065

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[064]
Nächste Seite>>>
[066]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



werden hiedurch auch die Stammtafeln ohne Noth überladen, und zur Übersicht der Abstammung fast ganz unbrauchbar; zumal da sie ohnedem schon, wie beym Lohmeier und Gebhardi, zur Unzeit mit Lebensbeschreibungen und RegentenThaten angefüllet sind (§. 30).


§. 64.

Fast immer pflegt man den Geschlechtshistorien theils einen diplomatischen Kodex, theils Abschriften von Denkmälern und andern Dokumenten wie auch in Kupfer gestochene Siegel, Münzen, Wappen, Stammbäume, Urkunden u. d. gl. beyzufügen. Haben Geschlechtshistorien eine solche, eben so nüzliche, als kostbare Mitgift; so ist es in manchen Fällen zum Beweise schon hinreichend, wenn man sich auf sie blos beruft: aber in wichtigen Dingen, zumal solchen, welche die rechtmäßige Abstammung betreffen, muß man doch die Beweisstellen wörtlich ausziehen (vergl. unten §. 73, §. 75).


§. 65.

2. Beweis in den übrigen Arten von genealogischen Büchern.

Quellen und Vorsichtsregeln haben alle übrigen Arten von genealogischen Büchern, die oben (§. 50 bis 54, und §. 56 bis 62) beschrieben worden sind, mit den Geschlechtshistorien (§. 63) gemein. Was darin Genealogisch ist, wird, wie in Geschlechtshistorien bewiesen, und was Historisch ist , nach den Regeln der Geschichtswissenschaft behandelt.



Persönliche Werkzeuge