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Jure colonario
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > jure colonario
Amtssprache
- jure colonario (lat.)
- Bedeutung
- Erbgewinnrecht bei Eigenbehörigkeit [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1756 22. 8bris Vidua thut ohnvermögenheithalber Abstandt auf ihren ältesten Sohn (...), welche dan das Schaipers Erbe mit dem austrücklichen Beding jure colonario eingethan, daß bey Verlust des Gewinnrechts das Erbe trew gehorsamst administriren (...) [2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 53