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Königreich Westfalen/Oberjagddepartement

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Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Französische Staatsschöpfung > Königreich Westfalen/Oberjagddepartement

Oberjagddepartement

Das Oberjagddepartement wurde vom Krongroßjägermeister geleitet. Er beaufsichtigte alle Maßnahmen der Jagdpolizei und Wildhege, auch in den privaten Jagdbezirken. Jagderlaubnisse in königlichen Jagdbezirken erteilte er allein. Dem Krongroßjägermeister unterstanden alle Waldungen der Krondomänen.

Er ernannte die Forstbedienten hierfür. Alle Erträge aus diesen Jagden flossen dem Kgl. Schatz zu, ebenso aus den Jagden der Staatsdomänen, die dem König vorbehalten blieben. Die der Generaldirektion der Domänen und Forsten unterstellten Staatsdomänen lieferten ihre Jagderträge dagegen an die Domäneneinnehmer ab.

Leitung

  • 1808 Krongroßjägermeister (Grand-Veneur) war der Präfekt des Fuldadepartements, Staatsrat August Wilhelm Karl Graf von Hardenberg (Ernennung am 1. Dezember 1808).

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Oberjagddepartement
    • Umfang: 2 Aktenstücke. Verzeichnung: Repertorium B 80.
      • Darin: Verpachtung der niederen Jagd am sogen. Kleinen Kugelberg bei Volkmarsen; Verpachtung der Koppeljagd diesseits der Diemel.
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