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Kanonikus
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Amtssprache
- Kanoniker, Canonici, Canonium (lat.)
- Kanonikus, Kanoniker beschreibt im 19. Jhdt.
- = Chorherr eines Kollegialstiftes
- = Domherr eines Domstiftes
- = Stiftsherr eines Kollegialstiftes [1]
- Canonici regulares beschreibt vor 1802 in Westfalen
- Regularkanoniker oder regulierte Chorherren, Pfründeinhaber einer Stiftskirche, welche als Geistliche lebten, ohne Mönche zu sein. [2]
- Kanonisse, Kanonissin beschreibt im 19. Jhdt.
- Frau, die als Pfründeinhaberin in religiöser Gemeinschaft eines Stifts nach der Regel eines Kanonikerordens lebte, ohne ein lebenslanges Gelübde abgelegt zu haben.
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1747 27. 8bris (...) ad manus H. Canonici Camen qui mandatarii stipulando angelobt, präsentibus H. Rtm. Anton Bruns und Haußvoigten Friederich Even.[3]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Bruns, Alfred: Die Amtssprache. (1892)
- ↑ Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 40
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