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Kulmische Handfeste

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Darin tritt der Deutsche Orden als Besitzer und Herr der Burg und des Landes auf. Er verleiht der Stadt und den Bürgern Land und Rechte, er behält sich die Religion vor, setzt die Verpflichtungen fest und bestimmt die Abgaben, die zur Anerkennung seiner Landeshoheit zu entrichten sind.

Zweitens gibt er dem Kulmischen Kirchenwesen insofern eine neue Organisation, als er sich das Patronat der Stadtpfarreien und der auf dem Lande zu gründenden Kirchen zueignet und die Einkünfte des Bischofs auf die Ländereien der Bürger anweist.

Drittens gibt er durch die ganz selbstständige Festsetzung der Verpflichtungen der Bürger im Kriege ebenso deutlich zu verstehen, daß er Preußen für sich erobern wolle, als er durch Verschweigung des Bischofs von Preußen un durch die Bezeichnung des Kulmerlandes als Diözese die Absicht verrät, das Kirchenwesen Preußens nach seinem Gutbefinden einzurichten.

Die Urkunde spricht also eine völlige politische Umwälzung Preußens aus; die Hoheit des Bischofs, das geistliche Fürstentum ist vernichtet und der deutsche Orden hat seine Herrschaft über das Land an sich genommen. Das ist die große Bedeutung der Kulmischen Handfeste.

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