Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840/010

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1840
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[009]
Nächste Seite>>>
[011]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Residenzstadt und den Hauptstädten der Provinzen. Kreis- und Stadtphysiker. Oberförster. Jagd-Zeugmeister. Hof-Garten-Director. Inspector des Museums und der Bildergallerie. Landbaumeister. Wasserbaumeister. Strasenbaumeister. Titular-Hofbaumeister. Ordentliche Hauptlehrer an den Gymnasien und den Landschullehrer-seminaren. Ober-Postmeister. Gewerbs-Commissar. Unsere Hof-Officianten erster und zweiter Klasse.

Achte Klasse.

Krieg-Commissare. Controlleure, Gegenschreiber, Buchhalter, Titular-Secretare und Titular-Archivare der höheren Hof- und Staatsbehörden. Rendanten und Controlleure bei den Haupt-Zoll-Aemtern und den Provinzial-Steuer-Aemtern. Ober-Zoll-Controlleure. Ober-Post-Commissare. Landphysiker. Ober-Polizei-Commissare. Oekonomie-Directoren und Commissare. Kreis-Secretare. Untergerichts-Actuare. Domänen-, Steuer-, Landmesser-, Berg-, Bau-, Hütten- und dergleichen Inspectoren. Hof-Wundärzte. Unsere Hof-Officianten dritter und vierter Klasse.

Wonach ein Jeder, welchen es angehet, sich gebührend zu achten hat.

Urkundlich Unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 26. Nov. 1834.


Friedrich Wilhelm

(St. S.)

Vt. Motz. — Vt. v. Hesberg. — Vt. Trott.

Vt. Hassenpflug.


Anmerkung: Durch eine besondere landesherrliche Verfügung sind die in den ersten vier Klassen der Rang-Ordnung genannten Personen, ohne Rücksicht auf den adeligen Stand, für hoffähig erklärt worden.

Persönliche Werkzeuge