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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/050
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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kann, ist wiederum eine Frage der Genealogie und kann ohne die empirische Untersuchung des Verhältnisses von Zeugungen und Abstammungen nicht beantwortet werden.
Wenn dagegen immer wieder die Versuche gemacht worden sind, abgezogen von den concreten vererbten oder veränderten Eigenschaften der Menschen historische Entwicklungsgesetze aufzustellen, so scheint es begründet zu sein, daß auch der gewöhnliche Historiker, der zunächst gar nicht das genealogische Problem in Rechnung zieht, eine gewisse Abneigung gegen dergleichen Aufstellungen zu haben pflegt. Zunächst wird es ihm bedenklich sein, und wieder ist es Ranke, der diese Vorstellungsweise an der Masse seiner historischen Menschenkenntnis zu corrigiren verstanden hat, daß durch ein solches objektiv wirkendes Gesetz ein Zwang ausgeübt wird, unter welchem alle individuelle Thätigkeit zu einem bloßen Schein herabgedrückt würde. Ranke hat sich nicht gescheut, sogar eine Art von Ungerechtigkeit Gottes in dem vermeintlichen Bestande eines die geschichtlichen Dinge ein für allemal bestimmenden Willenplans zu erblicken. In der That wird eine Geschichtsphilosophie, die sich oder andere glauben machen will, daß alles historische Leben ein für allemal einem feststehenden Fortschrittsgesetze unterworfen sei, den geschichtlich denkenden und empfindenden Forscher bis zu einer Leidenschaft des Abscheus erbittern müssen, weil die Vorstellung der völligen Unfreiheit, unter der die historische Handlung vollzogen sein müßte, das spezifisch geschichtliche Interesse an dem Gegenstande sofort und mit Notwendigkeit aufhebt. So urtheilten Goethe und Alexander von Humboldt über die Erfindung historischer Gesetze, während sie das lebhafteste Interesse und Auffassungsvermögen geschichtlichen Vorgängen gegenüber besaßen. Und wenn Schopenhauer der geschichtlichen Erkenntnis überhaupt die Möglichkeit bestritt, zu einem Allgemeinen zu gelangen, dem sich das einzelne subsummiren lasse und meinte, daß alles historische immer nur auf dem Boden der Erfahrung weiter krieche, so ist es durchaus falsch ihm vorzuwerfen, daß er dadurch die Geschichte als Wissenschaft herabsetzen wollte, er verwahrte sich bloß gegen den Nebel eines Fortschrittsgesetzes, welches man außerhalb der durch Zeugung und