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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/218

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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GenWiki - Digitale Bibliothek
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Ahnen befinden und auf solche Weise die zwölfte obere Generation erreicht haben wird. In dieser Form würde dann wenigstens die Möglichkeit gegeben sein große Ahnenreihen zu verfolgen, und das sachlich so unendlich merkwürdige Ahnenproblem zu studieren. Im übrigen braucht kaum bemerkt zu werden, daß es nur verhältnismäßig sehr wenige Personen gibt und immer gegeben hat, die eine Ahnenprobe bis zur zwölften oder zu einer noch höheren Generation darzubieten im Stande sind, obwohl die Voreltern eines heutigen Menschen in der zwölften Ahnenreihe meistentheils nicht früher als im 16. Jahrhundert gelebt haben werden, und diese ganze Ahnentafel mithin auch nur einen sehr kleinen Bruchtheil des langen Zeitenstroms umfaßt, den man Weltgeschichte nennt.

      Nichts belehrt uns über die Kürze des menschlichen Gedächtnisses und über die Unsicherheit der weltgeschichtlichen Vorstellungen deutlicher als die Ahnenforschung!

Ueber eine zweckmäßige Bezifferung der Ahnen.

      Eine sehr einfache und übersichtliche Bezeichnungsweise und Zählung auf der Ahnentafel läßt sich folgendermaßen bewerkstelligen. Man geht von dem Schema einer Ahnentafel aus, die in der gewöhnlichen Weise angefertigt ist. Als ein für allemal feststehend hat man einzig die Regel zn beobachten, daß stets die Männer zuerst geschrieben werden. Nun bezeichnet man die Generationsreihen nach der Zahl der Ahnen:

Reihe 1 mit 2

Reihe 2 mit 4

Reihe 3 mit 8

Reihe 4 mit 16

u. s. w.

Jede Person jeder Reihe erhält eine Ordnungszahl. In Reihe 8 also Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 ….. Nr. 8. Reihenzahlen werden als Zähler, Ordnungszahlen als Nenner geschrieben. 16/5 bedeutet also den fünften Ahnen in der Reihe der 16 Ahnen; 4/3 den dritten in der Reihe der vier u. s. w. Diese Art der Bezeichnung gewährt

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