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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/251

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Orden mit in Betracht zu ziehen, um zu erkennen, daß es sich etwa bei zwei Dutzend Damenstiften in Deutschland und Österreich mindestens um den Nutzgenuß von vielen Millionen handeln wird.

      Diese Verhältnisse scheinen wenigstens dafür zu sprechen, daß es sich auch für den deutschen Richter immer noch praktisch nützlich erweisen könnte, wenn er sich aus dem Lehrbuch der Genealogie eine richtige Kenntnis von der Ahnenprobe verschaffen würde. Unwissenheit in diesen Dingen kann leicht zur Kränkung von Privatrechten führen, welche der heutige Staat doch hoffentlich noch zu schützen berufen ist.

      Und wie hier die praktische Bedeutung der Ahnenprobe im geltenden Rechte hervortritt, so zeigt sich dem Beobachter sozialer Wirklichkeit allenthalben auch noch im Volksleben eine starke Tendenz für die Ahnentafel, die hoffentlich bei zunehmender Bildung noch stärker hervortreten wird. Besonders mächtig ist seit ältesten Zeiten die Ahnentafel in den ländlichen Gemeinden freier Bauerschaften gewesen, und so findet der Forscher gerade in diesen Kreisen zuweilen noch ein genealogisches Material vor, welches in Erstaunen setzt. Ein Zufall hat mich in die Kenntnis der Stammbäume und Ahnentafeln der bekannten Schwyzer Familie Auf der Mauer gesetzt, und ich höre, daß auch in Tirol großes genealogisches Material noch unvollkommen unbehoben vorliegt. Alle diese Erinnerungen beruhen aber auf dem Gefühle Ebenbürtiger Abstammungen und sind ein Vermächtnis uralten Ahnenbewußtseins, auch eine Art von Religion, der man keine Tempel und Altäre errichtet, aber gegen welche die sozialistische Freisinnigkeit vergebens Sturm laufen wird, weil sie im Blute begründet ist.

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