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Marktsiedlung

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Erklärung

eine Siedlung mit Marktrecht
1.Bedeutung
von einem Grund-, Stadt- oder Landesherrn als Marktherrn eingerichtete und überwachte Verkaufsveranstaltung (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Warenmesse an einem bestimmten Platz, im Mittelalter zunächst eine Kastellanei ein Dorf als Marktdorf oder Marktflecken, aber auch an einem Wigbold oder einer Stadt. Der Kauf auf dem Markt ist zur Förderung des freien Handels privilegiert und steht unter dem Marktfrieden. [1]
2.Ergänzung
Markt mit der Gelegenheit, außer den Handelsgeschäften auch andere Rechtshandlungen vorzunehmen (Gericht, Zolleinnahme, Amtseinsetzung usw.) vorzunehmenund zu verkünden. [2]

Fußnote

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm
  2. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
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