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Meierei (Landwirtschaft)
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Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei. |
Inhaltsverzeichnis |
Einleitung
- Meier ist eine Ableitung von māior (lat.)
- māior (lat.) = größer, höher
- māiorātus (lat.) = der Stand eines Höheren (daher: Majorat)
- māioriārius (lat.) = der Obersteuerpächter
- maiores villae(lat.) = Oberhof
Bedeutung
Meier aus dem lateinischen „māior“ abgeleitet kann im jeweiligen Zusammenhang bedeuten:
- Vogt oder Amtsmeier (z.B. konnte die Äbtissin des Stiftes Essen „Meiersche“ eines ihrer Oberhöfe sein)
- Verwalter u. Bewirtschafter eines Meierhofes als Landgut, Oberhofes, Tegederhofes (z.B. ein von der Äbtissin eingesetzter Verwalter solch eines Oberhofes)
- ein bewirtschaftender Erbpächter eines Bauernerbes als Vollmeier, Halbmeier….., seine Frau als „Meiersche“.
- zeitlicher Pächter eines Bauernerbes
- Meierei als Milchgut, als Betrieb für Michwirtschaft
Historische Klassifizierung
- Paderborner Meierstättenordnung 1770 (Druck)
- Quelle: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen, Bestellsignatur : Reichskammergericht, Nr. R 360
Siehe auch
Literatur
- Brinkmann, Rudolf: Studien zur Verfassung der Meiergüter im Fürstentum Paderborn; in Münstersche Beitzräge zur Geschichtsforschung Folge XVI. (1907),
Weblinks
Zeitlich, regionale Begrifflichkeit
Kategorien: Verwaltungsbegriff | Landwirtschaftlicher Begriff