zu 5) | Post Abkürzung: P. Es bedeutet z. B.:
|
| Abbensen Hann Kr Peine 1163, P . . .
|
| Abbensen hat selbst Postzustellanstalt,
|
| Ablaß Sa AH Oschatz 200, P Wermsdorf, . . .
|
| die zuständige Postzustellanstalt für Ablaß ist Wermsdorf.
|
| Für die Fassung der Anschrift auf Postsendungen empfiehlt es sich, um Irrleitungen zu
|
| vermeiden, bei Orten, die eigene Postzustellanstalt haben, das Land bzw. die preußische Provinz
|
| und den kleineren Verwaltungsbezirk (Kreis usw.), bei Orten, die keine eigene Postzustellanstalt
|
| haben, das Land bzw. die preußische Provinz und die zuständige Postzustellanstalt anzugeben.
|
| Für die oben angeführten beiden Orte würden also die Postanschriften lauten müssen:
|
| Es ist dabei zu beachten, daß nicht die im Ortslexikon angewandten, aus dem Abkürzungsverzeichnis
|
| zu ersehenden Abkürzungen der Länder- und Provinznamen verwendet werden dürfen,
|
| sondern daß die Namen der Länder und der preußischen Provinzen entweder ausgeschrieben
|
| oder in den landläufigen, ohne weiteres verständlichen Abkürzungen (Sa., Ostpr. usw.)
|
| wiedergegeben werden müssen.
|
| Bei der Angabe der zuständigen Postzustellanstalt (und des Amtsgerichts) sind unterscheidende
|
| Zusätze weggelassen, wenn sie sich aus dem übrigen Text des Artikels ergeben.
|
| So ist z.B. in dem Artikel
|
| Abtsgereuth Bay BA Neustadt a. d. Aisch 173, P Neustadt, E...
|
| der Zusatz „a. d. Aisch“ bei der Postangabe zwecks Raumersparnis weggelassen worden, da
|
| selbstverständlich Neustadt a. d. Aisch Postzustellanstalt ist; in der Anschrift auf Postsendungen ist
|
| dieser Zusatz hinzuzufügen.
|
a) | Hat der betreffende Ort selbst Eisenbahnstation, so ist lediglich angegeben: E;
|
| hat der Ort auch selbst Postzustellanstalt, so steht dieses E ohne Komma hinter dem P: P E.
|
| Hat der Ort keine Postzustellanstalt, so ist vor das E ein Komma gesetzt:... P Engen, E, ...
|
| Ebenso ist zwischen dem P und dem G immer ein Komma gesetzt, wenn zu dem E eine Angabe tritt, die sich nicht mit auf P bezieht.
|
b) | Hat der Ort nur eine Station für den Personen- oder für den Güterverkehr, so ist hinter
|
| dem Ep oder Eg in Klammer die nächste Vollstation ober die nächste Güterverkehrs- bzw.
|
| Personenverkehrsstation mit Angabe der Entfernung in Kilometern angegeben, z. B.:
|
| Adorf Sa AH Chemnitz 2109, P, Ep (E 2 km Jahnsdorf), ...
|
| bedeutet: (das in der Amtshauptmannschaft Chemnitz in Sachsen liegende) Adorf
|
| hat (eigene Postzustellanstalt und) eine Eisenbahnstation mit Personenverkehr;
|
| die nächste Vollstation ist das 2 km entfernt liegende Jahnsdorf.
|
| Ist in einem solchen Falle die nächste Vollstation die gleiche wie die Postzustellanstalt,
|
| so ist der Raumersparnis wegen die Angabe E mit der Angabe P vereinigt, die Angabe Ep (oder Eg),
|
| durch Komma getrennt, dahintergesetzt.
|
| Adlig Budweitschen..., P E 4,2 km Pillupönen, Ep, ...
|
| bedeutet: Adlig Budweitschen hat Eisenbahnstation mit Personenverkehr; Postzustellanstalt und
|
| nächste Vollstation ist das 4,2 km entfernt liegende Pillupönen.
|
c) | Hat der Ort nicht selbst Eisenbahnstation, so ist die nächste Vollstation oder,
|
| falls die nächste Station mit nur Personenverkehr näher ist, diese und (in Klammer) die nächste Vollstation
|
| oder Güterverkehrsstation (Gg) mit Angabe der Entfernung in Kilometern angegeben. Z. B.:
|
| Alsberg... P, G 4 km Langlau...
|
| bedeutet: Alsberg hat selbst Postzustellanstalt, die nächste Vollstation ist das 4 km entfernte Langlau;
|
| Abentheuer..., P E 6,6 km Birkenfeld
|
| bedeutet: die Postzustellanstalt und die nächste Vollstation für Abentheuer ist das 6,6 km entfernte Birkenfeld;
|
| Aach..., P Ep 4,8 km Pallien (E 6 km Trier),...
|
| bedeutet: Postzustellanstalt und nächste Personenverkehrsstation für Aach ist Pallien, nächste Vollstation Trier.
|