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Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/103

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Kaiserliche Belehnungen über den Zehenden zu den Geweichen samt zweien Sänden auf dem Rhein, zwischen der Stadt Mainz und Oppenheim gelegen.

1545. Kaiser Carl V. belehnt Hans zum Jungen für sich selbst und zu Behuf Philipsen zum Jungen seines Vettern: so wie ihre Väter Herman und Steffan zum Jungen belehnt gewesen.

1559. Kaiser Ferdinand belehnt Hansen zum Jungen als alleinigen Vasallen nach tödtlichem Abgange seines Vetters Philips zum Jungen.

1566. Kaiser Maximilian II. belehnt selbigen Hans zum Jungen.

1582. Kaiser Rudolph II. belehnt Nazarius zum Jungen für sich selbst und auch weiland seines Bruders Steffans zum Jungen Söhne, Simon Peter und Philips Emich: so wie besagter Steffan und sein gleichfalls verstorbener Bruder Sebastian zum Jungen von Kaiser Maximilian II. belehnt gewesen.

1608. Kaiser Rudolph II. belehnt, auf tödtlichen Abgang des Nazarius zum Jungen, den nunmehr Aeltesten, Simon Peter zum Jungen für sich und seinen Bruder Philips Emich.

1613. Kaiser Matthias belehnt vorerwähnten Symon Peter zum Jungen, und bewilligt demselben im folgenden Jahre, die in Rede stehenden Lehenstücke an Friederich von Fürstenberg Chur-Mainzischen Rath und Oberamtmann der Herrschaft Königstein zu verkaufen.

1616. Kaiser Matthias belehnt vorstehenden Ankäufer Friederich von Fürstenberg.

1620. Kaiser Ferdinand II. belehnt selbigen Friederich von Fürstenberg.

1651. Kaiser Ferdinand III. belehnt Friederich von Fürstenberg Chur-Cölnischen Geheimen Rath: so wie dessen Vater Friederich belehnt gewesen.

1659. Kaiser Leopold belehnt denselben Friederich von Fürstenberg.

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