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Niederlagsrecht

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Regional >Verwaltung > Marktrecht > Niederlagsrecht

Niederlagsrecht, wie das Stapelrecht ein Privileg, wonach die eingeführten Waren nur an Bürger der privilegierten Stadt verkauft werden durften, oder denselben doch eine zeitlang zum Kauf angeboten werden mussten. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
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