Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Offenhaus

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Offenhaus

Indem ein adeliger Burgherr seine sich im freien Besitz befindliche Burg gegenüber einem mächtigeren Herren (meist Landesherrn) zum Offenhaus erklärte, unterwarf er sich dessen Hoheit und räumte ihm das Recht ein, jederzeit in seine Burg einzureiten und diese in seinen Fehden zu benutzen. Verträge dieser Art waren mit entsprechenden Gegenleistungen (Lehen) verbunden.

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