Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Offizial

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Als Offizial wird der Gerichtsvikar einer Teilkirche bezeichnet. Es handelt sich bei dieser Person um den Vorsteher eines römisch-katholischen Kirchengerichts, so dass der Offizial im Namen des Bischofs Recht sprechen konnte. Daher muss ein Offizial über Kenntnisse des kanonischen Rechts verfügen und ein Priester sein. Zur Hauptaufgaben des Offizials gehören die:

  • Erteilung von Dispensen,
  • Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren, vor allem Ehenichtigkeitsprozessen, und
  • Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen.
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