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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LIV

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Die Bevölkerung betrug nach den Feststellungen der Volkszählung vom Dezember 1910:

fürdasHerzogtumSachsen-Coburg74.818Einw.(36.064männl.u.38.754weibl.)
""""Gotha182.359"(89.266""93.093"
für Sachsen-Coburg-Gotha257.177Einw.(125.330männl.u.131.847weibl.)

      Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt sonach 130 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

    1880189019001905
    HerzogtumSachsen-Coburg56.72859.28766.81471.512Einw.
    ""Gotha137.988147.226162.736170.920"
    HerzogtumSachsen-Coburg-Gotha194.716206.513229.550242.432Einw.

      Die Zunahme innerhalb der letzten 5 Jahre betrug sonach:

    beimHerzogtumSachsen-Coburg3.306Einw.(=4,64%)
    """Gotha11.439"(=6,70%)
    Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha zusammen14.745Einw.(=6,09%).

      Ueber die Verteilung der Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnis waren die Ermittelungen aus Grund der Volkszählung 1910 bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht abgeschlossen. Nach der Volkszählung von 1905 betrug dieselbe:

237.187Evangelische,
3.897Katholische,
714Israeliten sowie
634anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Beide Herzogtümer Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha bilden zusammen eine erblich konstitutionelle Monarchie unter einer gemeinsamen Regierung. Regent: Herzog Carl Eduard, geb. am 19. Juli 1884.

      Als Staatsgrundgesetz gilt die Verfassung vom 3. Mai 1852, welche im Jahre 1874 neugeregelt wurde. Darnach besteht:

    a) für jedes Herzogtum ein besonderer Landtag, welcher für Sachsen-Coburg aus 11, für Sachsen-Gotha aus 19 Abgeordneten,
    b) ein gemeinschaftlicher Landtag für beide Herzogtümer, der sich aus denselben Mitgliedern, insgesamt also aus 30 Mitgliedern, zusammensetzt.

Politische Einteilung und Organisation der Verwaltungsbehörden.

Die oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Staatsministerium, welches in zwei Abteilungen:

    a)fürdasHerzogtumCoburg,
    b)"""Gotha zerfällt.

      An der Spitze des Staatsministeriums steht der Staatsminister, welcher zugleich Vorstand der einen Abteilung desselben ist. Für die Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses besteht eine besondere Abteilung mit dem Sitz in Gotha.

      Für die Verwaltung der inneren Angelegenheiten ist das Herzogtum Sachsen-Gotha eingeteilt in die Landratsamtsbezirke: Gotha, Ohrdruf und Waltershausen.

      Die Städte Gotha, Ohrdruf und Waltershausen unterstehen dem Ministerium, während sämtliche übrigen Stadt- und Landgemeinden den Landratsämtern unterstellt sind. Das Herzogtum Sachsen-Coburg bildet nur einen Landratsamtsbezirk (Sitz in Coburg). Die Städte Coburg, Königsberg (Franken), Neustadt (Herzogtum Coburg) und Rodach unterstehen dem Ministerium unmittelbar, während alle übrigen Gemeinden unter Aussicht des Landratsamts Coburg stehen.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Das Herzogtum Sachsen-Gotha bildet den Landgerichtsbezirk Gotha mit folgenden Amtsgerichten:

    Gotha,
    Liebenstein (Hzt. Gotha),
    Ohrdruf,
    Tenneberg,
    Thal (Hzt. Gotha),
    Tonna (Sitz in Gräfentonna),
    Wangellheim und
    Zella-St. Blasii.
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