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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LVI
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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911 | |
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Einteilung der Gerichtsbezirke.
Für die Rechtspflege bestehen unter dem Königl. Preußischen Oberlandesgericht Naumburg (Saale) 1 Landgericht in Dessau mit den Amtsgerichten:
- Ballenstedt,
Bernburg,
Cöthen,
Coswig (Anhalt),
Dessau,
Harzgerode,
Jeßnitz,
Oranienbaum,
Roßlau,
Sandersleben und
Zerbst.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Hauptstadt: Rudolstadt 12.937 Einw.
Landesfarben: Blau-Weiß.
Statistisches.
Das Fürstentum, welches aus der im Thüringer Walde gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umgrenzten Unterherrschaft besteht umfaßt ein Gebiet von 941,03 qkm mit 100.702 Einwohnern (laut Volkszählung vom 1. Dezember 1910), wovon 49.335 Personen dem männlichen und 51.367 Personen dem weiblichen Geschlecht angehören. Es ergibt dies eine durchschnittliche Bevölkerungsstärke von 107 Personen auf 1 qkm.
Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:
im | Jahre | 1880 | 80.296 | Einwohner |
" | " | 1890 | 85.863 | " |
" | " | 1900 | 93.059 | " |
" | " | 1905 | 96.835 | " |
Die Zunahme betrug sonach innerhalb der letzten 5 Jahre 3.867 Personen (= 3,99%).
Die Verteilung der Bevölkerung nach der Religion ist folgende:
99.210 | Evangelische, |
1.288 | Katholische, |
78 | Israeliten sowie |
126 | anderen Religionen Angehörige sowie Konfessionslose. |
Landesvertretung.
Schwarzburg-Rudolstadt bildet laut Verfassungsgesetz vom 21. März 1854 mit Abänderungen vom 16. November 1870 eine erblich konstitutionelle Monarchie. Staats-Oberhaupt zugleich mit für Schwarzburg-Sondershausen: Fürst Günther zu Schwarzburg, geb. 21. August 1852.
Der Landtag besteht aus 16 Mitgliedern, von denen 4 durch die höchstbesteuerten und 12 durch die übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Politische Einteilung der Verwaltungsbehörden.
Die Oberste Leitung der Regierungsgeschäfte liegt dem Ministerium zu Rudolstadt ob. Dasselbe besteht aus 5 Abteilungen:
- Ministerium des Fürstlichen Hauses und des Aeußern,
- Abteilung des Innern,
- Justizabteilung,
- Abteilung für Kirchen- und Schulsachen,
- Abteilung der Finanzen.
Für die innere Verwaltung ist das Land in 3 Verwaltungsbezirke eingeteilt und zwar:
- Landratsamtsbezirke: Rudolstadt und Königsee für die Oberherrschaft und
Landratsamtsbezirk: Frankenhausen, für die Unterherrschaft.
Die Stadt Rudolstadt ist dem Ministerium unmittelbar unterstellt, die übrigen Stadt- und Landgemeinden stehen unter Aufsicht der Landratsämter.
Die Gemeindebehörden heißen in den Städten „Stadtrat“, in den Landgemeinden „Gemeinderat“ unter Vorsitz des Bürgermeisters bzw. Schultheißen.
Einteilung der Gerichtsbehörden.
An Gerichtsbehörden bestehen 1 Landgericht in Rudolstadt mit den Amtsgerichten:
- Frankenhausen,
Königsee,
Leutenberg,
Oberweißbach,
Rudolstadt,
Schlotheim und
Stadtilm.
Das Landgericht Rudolstadt und somit, das ganze Fürstentum gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Jena.