Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LX

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[LIX]
Nächste Seite>>>
[LXI]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


      Für die politische Verwaltung ist das Land in 2 Bezirke eingeteilt:

den Landratsamtsbezirk Gera für den unterländischen Bezirk mit der Pflege Reichenfels und

den Landratsamtsbezirk Schleiz für den oberländischen Bezirk.

      Die Stadtgemeinden (Stadträte) sind dem Ministerium des Innern unterstellt, die Landgemeinden stehen unter Aufsicht der Landratsämter.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Für die Justiz besteht unter dem Oberlandesgericht Jena 1 Landgericht in Gera mit den Amtsgerichten:

Gera, Hohenleuben, Schleiz, Lobenstein (Reuß) und Hirschberg (Saale).

Fürstentum Schaumburg-Lippe.

      Hauptstadt: Bückeburg 5.747 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Rot-Blau.

Statistisches.

      Das Fürstentum hat einen Flächeninhalt von 339,7 qkm und hatte nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 46.651 Einwohner und zwar 23.399 Personen männlichen und 23.252 Personen weiblichen Geschlechts. Es kommen also im Durchschnitt 137 Einwohner auf 1 qkm.

      Die Einwohnerzahlen betrugen bei früheren Volkszählungen:

imJahre188035.374Einwohner
""189039.163"
""190043.132"
""190544.992"

      Innerhalb der letzten 5 Jahre ist sonach eine Zunahme von 1.659 Personen (= 3,69%) festzustellen.

      Nach der Religion verteilen sich die Einwohner wie folgt:

45.533Evangelische,
715Katholische,
230Israeliten sowie
173anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Erblich konstitutionelle Monarchie, Verfassung vom 17. November 1868. Staats-Oberhaupt: Fürst Adolf, geb. 23. Februar 1883.

      Die Landesvertretung setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen. Von denen 2 durch den Fürsten ernannt, je einer vom ritterschaftlichen Grundbesitz, von den Geistlichen und von den Juristen, Medizinern und studierten Schulmännern, die übrigen 10 direkt gewählt werden.

Politische Einteilung.

      Das Fürstliche Ministerium, welches zugleich die Geschäfte des Ministeriums des Fürstlichen Hauses besorgt, hat seinen Sitz in der Haupt- und Residenzstadt Bückeburg.

      Für die Verwaltung ist das Land in 2 städtische und 2 ländliche Verwaltungsbezirke eingeteilt und zwar:

    1.indenBezirkderHaupt- und Residenzstadt Bückeburg,
    2.""""Stadt Stadthagen,
    3."""desKreises Bückeburg,
    4.""""   "Stadthagen.

      Die Verwaltung der Bezirke 1 und 2 besorgen die Magistrate der betreffenden Städte, die der Bezirke 3 und 4 die Landratsämter Bückeburg bzw. Stadthagen.

Persönliche Werkzeuge