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Pohlrichter

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  • Pohlrichter", Poelrichter (ndd.)


Bedeutung in Ostfriesland, Oldenburg im 18. Jhdt.
  1. einem Schüttemeister in Ostfriesland unterstellter Aufseher über den Wasserbau, und der Bezirk, welchem er vorgesetzt ist, wird Pohlschaft genannt. [1]


Beispiele, Hinweise

Agathe Lasch und Conrad Borchling (Germanisten) führen in ihrem Werk "Mittelniederdeutsches Handwörterbuch" (1928-1934) als Belegtexte Passagen aus dem "Ostfriesischen Bauerrecht" an:

  • "die pohlrichters sullen alle beesten und gansen deß sommers twemahl uphalen, umme tho vornehmen, offter ook fremde beesten ... manck sin" (1574) (Die Pohlrichter sollen alle Rinder und Gänse zweimal im Sommer zählen, um festzustellen, ob fremde Tiere dabei sind)
  • "solle alle jahren auß jeder kluft ein, und also vier pfuhlrichter sein ... die pfuhlrichtern sollen auf die gemeine wege ... guthe aufsicht halten" (1688)
  • "rysumer pfuelrichter-ordnung renoviret den 21. septembris 1688",. (Sammlung rechtlicher Regelungen zu Amt und Aufgaben des "Pfuhlrichters".)

Fußnoten

  1. Quelle: Oekonomische Encyklopädie von J. G. Krünitz (1773)
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