Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/046

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
<<<Vorherige Seite
[045]
Nächste Seite>>>
[047]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



geborn, auch unter ihre Gerechticheit nit gehoern, und dem Junckhern Wilhelm Ledeburn zur Müllenburch eigenbehörich gewesen, ob dan nit dem Junckhern, ihr Nachlaß, müsse ohnbefferet gefolget werden? Daruff haben sich die Heegers mit ihrem Hachmeister und Undervogte besprochen, und diesen Bescheit gegeben, weile die selige Frouw, nach der Müllenburch eigenbehörich gewesen, was sie dan nachgelassen, dasselbe sei dem Guethern zugestorben, habe auch guete Macht, sülches zu erbtheilen, gleichwoll soll es dem Junckhern durch den Hachmeister aus dem Hagen gestelt werden, wie sülches in und allewege gepeuchlich.

81

Beddemundt von Clauwes Poppelman zu Hervort empfangen

Anno 1608 den 11 February, hatt Clauwes Pöppelman zu Hervort, mit dem Junckhern Wilhelm Ledebaur zur Müllenburch gehandelt (weile ehr seligen Greiten, so zu Jöllenbecke in des Bitters Kotten gewonet, ihre nachgelassene Dochter Ilschen beschlaffen) das ihme der Junckher den Beddemundt, in Erwegunge gedachter Clauwes ein blindt Mensche, gelassen uff einen Goltgulden, welchen ehr auch, willich betzalt, und denselben dem Junckhern in S. Edl. Hoff binnen Hervort geschickt, und selbst behanden lassen.

Persönliche Werkzeuge