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Provinz Westfalen/Hessische Frohndfuhrdeputation

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Hessische Frohndfuhrdeputation

Am 28. Juli 1804 macht die Arnsberger Regierung sämtlichen Beamten die Anordnung einer besonderen „Frohndfuhrdeputation" bekannt, von der künftig alle Anweisungen zu Kriegs- und Kameralfrohndfuhren auszugehen haben. Über die Geschäftsführung der Deputation, die Verbindlichkeit ihrer Frohndausschreiben, die Geldvergütung für geleistete Frohnden und deren Repartition erläßt die Regierung am 12. November 1806 ausführliche Vorschriften.

Leitung

Für die Frohndfuhrdeputation zeichnen der Regierungsrat Haberkorn und der Archiv- bzw. Regierungsrat Dupuis.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Arnsberger Behörden, Frohndfuhrdeputation
    • Umfang: 1 Aktenstück. Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665) 1798-1816.
      • Darin: Ausgaben und Frohntaxen.
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