Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Qualifizieren

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > qualifizieren

Amtssprache

  • qualifizieren
Bedeutung
  1. durch Eigengebung zum Erbrecht befähigen, um mit Privilegien ausgestattet zu werden oder besonderen Rechte als Eigenbehöriger zu erhalten
  2. geforderte Fähigkeiten (zB. zum Ausüben eines Amtes) erwerben, haben und unter Beweis stellen, (sich) eignen mit bestimmten Eigenschaften, gewisse Voraussetzungen erfüllend

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Lagerbuch II S.16
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