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Repartitionssteuer
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Amtssprache
- Repartitionssteuer
- Ableitung von repartieren = verteilen, umlegen, aufteilen [1]
- Bedeutung
- eine Steuer, bei der im Unterschied zur Quotitätssteuer das aufzubringende Steueraufkommen im Ganzen festgesetzt wird, welches anschließend auf die einzelnen Steuerpflichtigen (nach unterschiedlichen Kriterien ) umgelegt werden muss.
Beispiel
- 1812 Departement Lippe,Arrondissement Rees "wurde schließlich zunächst in Frankreich die Tür- und Fenstersteuer (Contribution des portes et fenêtres) eingeführt, wie die Grundsteuer und Personal- und Mobiliarsteuer eine Repartitionssteuer. "
Fußnoten
- ↑ Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)