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Richtherr
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Amtssprache
- Richtherr
- 1.Bedeutung
- mittelalterlicher Begriff für städtische Richter, gewöhnlich in Sachen der niederen Gerichtsbarkeit, Vorsitzender des Ratsgerichtes; auch Beisitzer im Schöffenkollegium;
- 2.Bedeutung
- Vorsitzender des vom Landesherrn ernannten Magistrats
- 3.Bedeutung
- eines von zwei Mitgliedern an der Spitze einer Zunft, als Beisitzer oder Vorsitzender des städtischen Gerichts [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften