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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/XXII
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Zum Schlusse gestatte man uns noch ein Wort aus dem Alterthum, aus dem Staate, der die reichste und nationalste Verfassungsgeschichte hat, wie in der neueren Staatengeschichte England, dem alten Rom. In corruptissima republica plurimae leges, ist ein beherzigenswerther Ausspruch. Und Tacitus, der hochsinnige Geschichtschreiber der Römer, sagt in seiner unschätzbaren Germania, aus welcher wir die hauptsächlichste Belehrung über den Urcharakter unsrer Nation schöpfen, von unserem Vaterlande mit Recht rühmend: “plus ibi boni mores valent, quam alibi bonae leges.“ -
Schleswig, den 5. Februar 1873.