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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/011

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Geistes kämpfte. Man wollte sich nicht mehr willenlos dem alleinherrschenden Regimente der Geistlichkeit hingeben, deren Sittenlosigkeit und Rohheit zu oft vor Augen trat und das sittliche Nachdenken der Menge, die mehr selbstthätig zu denken begann, zu häufig beleidigte.

Es gab sich diese Stimmung besonders gegenüber den allgemeinen Ablaßertheilungen kund. Jedoch handelt es sich dabei eigentlich nicht um die Ablaßverkündigungen, die manchmal auf 40 Tage von den Kirchenoberen im Lande zum Besten geistlicher Institute erlassen wurden, sondern vielmehr um die großen Ablasse, welche der Papst durch Delegaten verhandeln ließ. Letztere waren selbst bei vielen Papistischgesinnten ein wirkliches Aergerniß. Dieselben arteten aus in verwerfliche Finanzspeculationen, wobei man jedoch zweifelhaft sein kann, wenn man die archivalischen Aktenstücke studirt, ob die papistische oder die landesfürstliche Geldgier, sowohl bei dem Abschluß der betreffenden Vereinbarungen zwischen den Landesregierungen und den Delegaten des Papstes, als auch bei der Theilung oder gewaltsamen Wegnahme der Ablaßgelder, auffallender war. Solcher päpstlicher Ablaß kommt bei uns schon im fünfzehnten Jahrhundert öfter vor, und ist wiederholt in den ersten Decennien des sechszehnten[1].

Wir geben in unseren Beilagen nach der Urschrift[2] auf Pergament vom Jahre 1501 einen Vertrag über die Verkündigung des Ablasses in dem Herzoglichen Antheil der Lande Schleswig und Holstein. Hiernach vereinbarte sich mit dem Herzoge Friederich I. der Abt und Dr. der Theologie Johannes Speglin im Namen des Cardinals Raimund, päpstlichen Legaten für Deutschland, Skandinavien, Friesland und Preußen, über die Verkündigung des Ablasses nach Inhalt einer päpstlichen Bulle für die Kosten eines Krieges gegen die Türken, als die Erzfeinde der Christenheit. Es sollte bei den Kirchen in Schleswig, Hadersleben, Tondern, Husum, Eiderstedt und Nordstrand, so wie in den Kirchen zu Kiel und zu Itzehoe, das Kreuz aufgerichtet und Kisten mit drei Schlössern, von denen ein Schlüssel dem Herzoge gebühre, aufgestellt werden. In diese Kisten sollten alle Einnahmen fallen, die von den Commissarien und


  1. Lau, Reformationsgesch. S. 75.
  2. Urk. Nr. 1.
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