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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/019

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Insel Sylt dauerte der Katholicismus noch lange fort, so daß erst nach 1543 das Lutherthum eindrang.

Uebrigens waren die Städte es hauptsächlich, wo das Evangelium Anhänger fand, und zwar zunächst unter der eigentlichen Bürgerschaft, während in nicht wenigen Städten bei dem Rath und den Vornehmeren sich ein Widerstreben gegen die Reformation kundgab. Wie weit es schon mit der Anhänglichkeit an die evangelische Lehre gediehen war, ist im Allgemeinen daraus unverkennbar, daß Herzog Friederich, nach seiner Thronbesteigung als König, sowohl für Schleswig-Holstein als für das Königreich Dänemark im Jahre 1524, 7. August die denkwürdige Verordnung erließ, Niemand solle bei schwerer Strafe um der Religion willen, weder um der päpstlichen noch lutherischen, einem Andern an Leib, Ehre oder Gütern Schaden zufügen, sondern sich in Religionssachen so verhalten, wie er es gegen Gott den Allmächtigen mit reinem Gewissen gedächte zu verantworten, und im Weltlichen alle Ruhestörungen unterlassen; der Verkündigung des Evangeliums aber solle freier Lauf gelassen werden. Dies war also ein förmliches Toleranzedict.[1] Nach welcher Seite sich der König persönlich neigte, war unzweifelhaft. Vergeblich suchte ein päpstliches Schreiben vom 8. December 1525 den König zur Unterdrückung der Lutheraner zu bewegen und zu ermahnen.[2] Im Königreiche aber standen noch größere Schwierigkeiten der Reformation entgegen als in den Herzogthümern. Dort war er durch die bei seiner Erwählung zum Könige geleisteten Versprechungen gebunden; die hohe Geistlichkeit war mächtiger, da namentlich die Bischöfe im Reichsrathe von großem Einfluß waren; auch war sein landesherrliches Ansehen dort noch weniger befestigt, weil der landesflüchtige Christian II im Volke noch bedeutenden Anhang hatte. Inzwischen förderte er das Reformationswerk persönlich dadurch, daß er 1526 den bekannten Reformator M. Hans Tauson zu seinem Capellan ernannte und in seinen besonderen Schutz nahm, ihm auch erlaubte, in Wiburg, wo die Reformation schon vielen Beifall gefunden hatte, zu bleiben, um dort zu predigen.[3] Außerdem ertheilte er den aus Wittenberg heimkehrenden jungen


  1. Vgl. Lau, Reformationsgesch., S. 114.
  2. Münter, Kirchengesch., Bd. III, pag. 115.
  3. Das Königliche Schreiben steht Dän. Bibl. I, 7 ff.
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