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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/095

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Vom Amte Törning gehörten hierher:
a. aus der Frös-Harde eine Kirche: Schottburg.
b. aus der Gram-Harde 7 Kirchen: Oxenwatt, Jels, Sommerstedt, Mangstrup, Jägerup, Hammelev, Wittstedt.

Was nun aber die von Altersher zur Ripenschen Diöcese gehörigen Kirchen in den beiden Aemtern Hadersleben und Törning anbelangt, so waren dies folgende:

zum Amte Hadersleben gehörig:
a. die Norder-Rangstrup-Harde mit 5 Kirchen: Bestoft, Tiislund, Toftlund oder Herrestedt, Aggerskov und Branderup.
zum Amte Törning gehörig:
b. die Hvidding-Harde mit 11 Kirchen: Arrild, Höjrup, Spandeth, Wodder, Roagger, Seem, Wester-Wedstedt, Hvidding, Reisbye, Bröns, Scherrebek.
c. aus der Frös-Harde 5: Hügum, Rödding, Skrafve, Oster-Linnet und Fohl.
d. die Kalslund-Harde mit 5 Kirchen: Fardrup, Hjortlund, Kalslund, Lintrup, Hjerting.
e. aus der Gram-Harde 3 Kirchen: Gram, Nustrup und Skrydstrup (nachdem die S. Theocari-Kirche bei Endrupskov und die Capelle zu Lillholt eingegangen waren).

Ueber diese 29 Kirchen war Streit[1]. Da die meisten derselben in Törning-Lehn oder im Törninger Amte belegen waren, so bediente man sich der Kürze wegen des Ausdrucks: die Törninglehnschen Kirchen oder die Kirchen in Törning-Lehn, woraus denn in der Folge für diesen ganzen District der Name Törning-Lehn entstand als Bezeichnung des Complexes dieser Kirchspiele, zumal als nicht lange nach 1530 das Amt Törning einging und mit dem Amte Hadersleben verschmolzen wurde. Der Ausdruck ist also ein ungenauer, da Törning-Lehn ursprünglich nicht einen kirchlichen Bezirk, sondern einen Amts-Bezirk bezeichnet hat, der gar nicht einmal mit demjenigen District, den man jetzt Törning-Lehn in kirchlicher Beziehung nennt, in seinen Gränzen zusammenfiel, indem abgesehen von den Streugütern die Norder-Rangstrup-Harde zum Amte Hadersleben gehörte, hingegen die ganze Gram-Harde und die ganze


  1. Man vergleiche das Repertorium des Gemeinschaftlichen Archivs zu Gottorf, welches 1733 nach Kopenhagen gebracht und noch immer in dem Geheimen Archive daselbst befindlich ist. Vgl. Falck's Samml. III. S. 277 ff.
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