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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/123

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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soweit, daß der Hofprediger dem Dompastor M. Johannes Lucht in der Kirche eine Ohrfeige gab. Inzwischen hatte der Herzog 1562 Dr. Paul von Eitzen als Oberhofprediger berufen und ihn zu seinem Superintendenten bestellt. Er wurde als Suffragan- oder Weihbischof des Herzogs, der zugleich Bischof war, dargestellt, empfing die 900 Mark Gehalt, die früher der Bischof Tilemann von Hussen bezogen hatte. Nun mußte er aber dem Capitel einen Eid leisten[1]; ehe er aber vom Capitel angenommen ward, stieg die Erbitterung aufs Höchste. Die Einrichtung des Pädagogiums, das unter Eitzens Leitung auf Befehl des Herzogs ins Leben treten sollte, und woran die Domherren nach der Kirchenordnung mitzuwirken hatten, war ihnen nicht genehm. Nachdem einige der Domherren verhaftet waren, mußten sie harte Bedingungen eingehen, und der Herzog setzte seinen Willen durch. Am 30. September 1565 kam es endlich zu einer Aussöhnung und gegenseitigen Erklärung aller beim Streit Betheiligten, auch die Ohrfeige mußte vergeben werden, und 1567 ward das Gymnasium eröffnet, an welchem einige der Canonici Lehrerstellen übernahmen; doch hatte es damit keinen rechten Fortgang. Man fing auch schon an, Mitglieder in das Capitel aufzunehmen, die von keinem Nutzen weder an der Schule noch im Consistorium sein konnten. 1564 ward der damals erst siebenjährige Sohn des Statthalters Friederich Ranzau Canonicus; ihm wurde sogar 1573 das Archidiaconat übertragen. 1569 erhielt der erst im vorigen Jahre geborene Prinz des Herzogs Adolph, Friederich, schon ein Canonicat und ward nun bald zum Bischof postulirt. Man sieht, wie die Domherrenstellen damals schon als bloße Pfründen betrachtet wurden. Dies ergiebt sich auch aus einer Uebersicht des Personals des Capitels zu der Zeit, als der König nach Herzog Adolphs Tode das Bisthum 1586 einzog. Wir wollen hier einige Personalien anführen. 1. Friedrich Ranzau war Archidiaconus und hatte auch ein Canonicat. Letzteres verwaltete für ihn der Rector M. Hildebrand Eminga (des vorhingedachten Cäso Eminga Sohn), der seit 1582 die Anwartschaft auf dieses Canonicat hatte; das Archidiaconat versah aber für ihn als Vice-Archidiaconus M. Erasmus Heitmann, zugleich Archidiaconus zu Ripen, der als Königlicher Diener bereits 1564 recommandirt war, und den das Capitel 1574


  1. Muhlius, De ref. p. 183.
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