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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/211
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Theologiae schämen sollte“. — Noch in selbigem Jahre erließ Paul v. Eitzen eine weitere Erklärung, schrieb auch an den Kurfürsten von Sachsen und widerrieth die Bekanntmachung des Bergischen Buches, stellte unter Anderem vor, es habe der „leidige und listige Satan lange Zeit gesucht, wie er es könnte dahin bringen, daß Lutheri und Philippi Lehre getrennt, und Philippi Schriften öffentlich verdächtig gemacht und aus den Schulen weggethan würden. Des Teufels Absicht aber sey die, weil Philippus Melanchthon die Augsburgische Confession und Apologie gestellt und geschrieben, so sollten durch Lästerung seines Namens und seiner Lehre diese Bücher nicht allein der Schmähung der Feinde, sondern auch dem Verdacht der frommen Christen ausgesetzt und demnach ganz und gar verworfen werden. Das möchte Se. Kurfürstliche Gnaden gewißlich für des Teufels Suchen, Intention und Meinung halten.
Nachdem die Concordienformel mit einer Vorrede versehen worden, ward sie abermals 1579, 10. September, von den Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und der Pfalz an die Herzöge von Schleswig-Holstein, Johann den Aelteren, Adolph und Johann den Jüngeren gesandt, um sie zu bewegen, daß das Werk der Einigung durch ihre Theologen nicht möge ferner hintertrieben werden. Es gelangte das Schreiben zuerst an Herzog Adolph, der am 4. November Johann dem Aelteren davon Nachricht ertheilte, auch versprach, Johann dem Jüngeren davon Bericht zu erstatten, sowie eine Berathung darüber in Vorschlag brachte, ob man sich absondern oder den Fürsten anschließen solle, „welches beiderseits wegen des Ewigen und Zeitlichen gar ein hoch und gefährlich Werk sey, und man also, wie im Sprichwort enthalten, den Wolf bei den Ohren habe“. Von Herzog Johann dem Jüngeren und dem Verhalten seiner Geistlichen bei der Sache verlautet wiederum nichts Oeffentliches; der ältere Johann aber und Adolph kamen überein, zwar eine Antwort zu geben, aber keine definitive. Ihre Theologen sollten sich weiter beratschlagen, auch müsse dem Könige, als mitregierendem Herrn in den Herzogthümern, die Sache eröffnet werden. Uebrigens würden sie bei der Augsburgischen Confession verbleiben. So wurde am 19. November 1579 geantwortet, selbigen Tages auch dem Könige Mittheilung gemacht. Dessen Antwort aber unterm 8. December lautete sehr ablehnend, bereits zuvor habe der König sich geweigert, in diese Sache sich