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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/238

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Leibesconstitution, die nicht allzu jung sind, und ihre Studien fleißig getrieben und vollendet haben, die gute Naturgaben zum Predigen oder zum Unterrichten besitzen, und in den schönen Wissenschaften, in der Weltweisheit, der Historie, der Mathematik und Gottcsgelahrt-heit einen guten Grund gelegt haben, in das Seminar aufgenom« men werden, das unter der Aufsicht des Präsidenten, des Kirchen-propstcn und des Gymnasialdirectors stehen soll. Wer aufgenommen zu werden wünscht, meldet sich bei dem Director, der eine kurze Unterredung und vorläufige Prüfung mit ihm anstellt, und von dem Ausfall derselben die beiden anderen Vorsteher unterrichtet. Dann folgt das Haupteramen in Gegenwart der drei Vorsteher, die noch Einen der nächsten Pröpste oder Einen der gelehrtesten Stadt« Prediger hinzuziehen können, Ueber die Prüfung wird ein richtiges Protocoll geführt, und über die Tüchtigkeit des Candidaten an Se. Königliche Majestät berichtet, da zur Aufnahme ins Seminar die Allerhöchste Genehmhaltung nothwendig ist. Die Seminaristen erhalten freie Wohnung in den Gebäuden des Gymnasiums, freien Tisch gegen eine billige Vergütung aus der Seminarienkassc bei dem Oekonomus des Gymnasiums und jährlich vierzig Reichsthaler aus derselben Kasse. Dagegen ist es ihnen nicht erlaubt, in der Stadt Privatinformation anzunehmen, oder Kindern, die sich außer den hiesigen Anstalten (Gymnasium, Pädagogium und Vorbereitungs-schule) befinden, auf ihren Stuben Unterricht zu geben. Was die theoretische Fortbildung betrifft, so ist zunächst ein Collegium bibli-cum angeordnet zur Erklärung schwererer Bücher des alten und neuen Testaments unter der gemeinschaftlichen Leitung der Special-Aufseher der Anstalt, des Kirchenpropsten und des Directors, Außerdem sollen wöchentlich Privatdisputationen unter dem Vorsitz und der Leitung des Dircctors über die ganze Theologia thetica, von Artikel zu Artikel angestellt werden. Endlich soll ebenfalls wöchentlich ein Colloquium pastorale in Gegenwart des Pröpsten oder des Directors oder Beider zugleich gehalten werden, ein liebreiches und vertrauliches Gespräch von der Führung des evangelischen Lehramtes an Erwachsenen und Kindern, An allen diesen Uebungen wird die Theilnahme anderer, im öffentlichen Lehramt stehenden, erfahrenen Männer, so wie anderer Candidati ministerii, die sich in Mona oder in der Nähe aufhalten, gewünscht. Für die prak-

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