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Send

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Bedeutung

Die Sênd, ein um 1802 nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, ist als ein geistliches Sittengericht zu bezeichnen, in welchem ehedem auch ehrliche Laien Sitz hatten; das Synodal-Gericht, Sendgericht.

Nach dem Sächsischen Landrechte mußte jeder Pfarrer in seiner Pfarre alle Jahre dreimal Send halten.

Eben daselbst wird des Bischofs Send (z.B. in Münster), des Dompropstes und der Erzpriester Send, und der Archidiaconen Send genannt, welches ebensolche Synodal- oder geistliche Gerichte waren.

Im Schwabenspiegel wird auch eine Synode, d. i. die Versammlung, der Geistlichen einer Diözese, die Sende genannt. Indessen scheinet es, daß auch weltliche Gerichte in manchen Gegenden Sende genannt werden. In einigen Schleswigschen Ämtern werden daher vor 1810 diejenigen "Bonden", welche in einem Kriminalgericht sitzen, Sand- oder Sendleute genannt. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch Leipzig 1793-1801
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