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Stadtdiener (Westfalen)
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Amtssprache
- Stadtdiener (Westfalen), in Varianten auch Stadtbüttel, Stadtknecht, auch Polizeidiener
Berufsbezeichnung
- Bedeutung vor 1802
- Ein Stadtdiener war ein städtischer Bediensteter, welcher Boten und Ordnungsdienste für den Rat und die Stadt verrichtete. [1] Es handelte sich vor 1802 regelmäßig um Angehörige der einfachen Volksschichten, welche in Sold oder Lohn standen. Nicht immer beherrschten sie, besonders in den kleineren westfälischen Städten, die drei traditionellen Kulturtechniken [2]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1757. 2. Xbris (...)Freylaeßung, weg. des Erbes gar schlechten Zustand und dah er alß Stadtsdiener zu Recklinghaußen deßhalber selbst zahlen muß [3]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gebrüder Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Die Lebensverhältnisse in der Stadt Haltern in der Übergangszeit von 1769-1816 (2014)
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 56
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