Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838
die Schreibweise der Orte ebenfalls im Laufe der Zeit veränderte, kann man aus der Transkription nicht immer auf den heutigen Ortsnamen schließen. In das Ortsregister wurde
Altenburg nicht aufgenommen (die Mehrzahl der Neuaufnahmen kam aus Altenburg).
Eine für den Zeitraum von 1700 bis 1838 gültige Gebührenordnung für die Aufnahme
wurde nicht aufgefunden. Die in den Originaldokumenten genannten Gebühren sind über
längere Zeiträume konstant geblieben. Höher gestellten Personen wurde oft die Aufnahmegebühr erlassen. So erhielt der spätere Bürgermeister Johann Christian Hempel 1791 das
Bürgerrecht unentgeltlich. Ärmeren Personen hingegen wurde nur die Abgabe des »ledernen
Eimers« (für Feuerlöschzwecke) erlassen. Auf eine Erfassung der Gebühren zu den jeweiligen Personen wurde deshalb verzichtet.
Der Bürgereid unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen. Es wurde folgende Formulierung aus Jahre 1700 vorgefunden:
Bürger Eyd
Ich N. N. schwere hiermit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn,
Herrn FRIEDRICH, Herzogen zu Sachsen,
meinen gnädigsten Fürsten und Herrn,
wie auch dem Rathe und einem jeglichen Bürgermeister der Stadt Altenburg,
und allen seinen Nachfolgern,
auch dem Richter zu denen Gerichten Gehorsam zu leisten,
und Gemeiner Stadt getreu und gewähr zu seyn,
ihrem Geboth gehorsamlich Tag und Nacht,
sooft ich erfordert werde, auch sonsten jederzeit unwiedersetzt zu folgen,
der Stadt Nutzen zu schaffen, und ihr bestes zu suchen,
und mich hierinnen allenthalben, als einen frommen Menschen geziemet,
getreulich und aufrichtig zu verhalten,
als mir Gott helfe und sein heiliges Wort,
Amen
Die Kommata sagen die Absätze aus, welche eine Amtsperson vorgelesen hat und der zukünftige Bürger nachsprechen musste.
Da der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg keinen Erben hatte, kam Altenburg
1826 durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen – welcher durch den König Friedrich
August von Sachsen vermittelt wurde – an den bisherigen Herzog zu Hildburghausen, der als
Herzog Friedrich I. von Sachsen Altenburg eingesetzt wurde.
Nach seinem Tode 1834 wurde Altenburg von folgenden Regenten des neuen Hauses
Sachsen-Altenburg regiert:
1834 – 1848 Herzog Joseph
1848 – 1853 Herzog Georg
1853 – 1908 Herzog Ernst I.
1908 – 1918 Herzog Ernst II.
Im Jahre 1831 gab es in Altenburg entscheidende Veränderungen: Eine neue Verfassung erhielt das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. Juni 1831 durch ein Staatsgrundgesetz.
Am 17. Juni 1831 wurde eine neue Stadtordnung beschlossen, welche am 30. Juni 1831
unter großen Feierlichkeiten, mit kirchlicher Feier und weltlichen Festlichkeiten, eingeführt
wurde. Alle Vorstädte von Altenburg wurden mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt.
Daraus ergaben sich viele Neuaufnahmen von Bürgern.
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