Bernhard
Martin Bernhard
Testament seines Weibes Maria
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 30 [1668]
10.01.1668. Maria, Martin Bernhards Eheweib war zweimal verheiratet, hatte aber aus beiden Ehen keine Kinder (Leibeserben). Deshalb will sie noch bei guter Vernunft und Verstand
vor den Stadtgerichten Leisnig ihren letzten Willen kund tun, obwohl sie sich noch frisch und
gesund fühlt.
Zunächst bittet sie die Gerichte, den Stadtrichter Johann Haupt und die Gerichtsschöppen
Franz Kerner und Johann Riecker im Beisein des Stadtschreibers Augustin Cranachs, dass
ihr Melchior Pabsdorf, hiesiger Bürger und Tuchmacher, als Curator bestätigt werden möge,
was auch geschieht.
Sie hat weder aus ihrer vorigen noch jetzigen Ehe leibliche Kinder, noch leben ihre Eltern.
Deshalb setzt sie ihren Ehemann Martin Bernhard zum Alleinerben ihrer wenigen Habe ein.
Dieser soll jedoch vom Erbe 1 nßo (Neuschock) als Legatum der Stadtkirche geben.
Dazu macht sie 2 Legate:
1 nßo soll die Stadtkirche bekommen.
18 fl. soll ihr ausländischer Bruder Hans Hofmann erhalten.
Hanß Hofmann ist »im großen Marsche hinweggenommen worden«. Er hatte seiner Schwester Maria 18 fl geliehen, die auf ihrem Häuslein stehen. Sollte der Bruder nicht wiederkommen, so sollen diese 18 fl auch ihrem Ehemanne zufließen.
Diese Verfügung traf sie im Beisein ihres Ehemannes, der auch alles akzeptiert.
So geschehen zu Leißnig, den 10. Januar 1668.
Gez.: Johann Haupt, Stadtrichter; Johann Ricker und Franz Kerner, Gerichtsschöppen.
Sowie Augustin Cranach, N.P.C. Judicij Act: Juratus.
Das Testament wurde auf dem Rathause beigelegt am 10. Januar Ao. 1668.
Aus dem Register zum Taufbuch
Bernhard; Abraham, Weib Maria.
Sohn: Martin ~ 07.03.1639.
Bernhard; Abraham, Tagelöhner, Weib Maria Elisabeth.
Kinder: Johann Heinrich ~ 18.08.1670; Michael ~ 28.09.1672; Maria Elisabeth
~ 18.06.1675.
Bernhard; Martin: Kein Eintrag.
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